Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38216
OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13 (https://dejure.org/2013,38216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.12.2013 - 1 ME 214/13 (https://dejure.org/2013,38216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 1 ME 214/13 (https://dejure.org/2013,38216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 212a Abs. 1 BauGB; § 47 Abs. 1 NBauO; § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO; § 42 Abs. 2 StVO
    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich zulässige Bebauung i.R.d. Einhaltung der maßgeblichen Immissionswerte bei Anfahrtsverkehr und Abfahrtsverkehr; Baugenehmigung für eine angrenzend an einen verkehrsberuhigten Bereich zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich zulässige Bebauung i.R.d. Einhaltung der maßgeblichen Immissionswerte bei Anfahrtsverkehr und Abfahrtsverkehr; Baugenehmigung für eine angrenzend an einen verkehrsberuhigten Bereich zu ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist der An- und Abfahrtsverkehr einer Kita hinzunehmen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinnahme von Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch eine rechtlich zulässige Bebauung i.R.d. Einhaltung der maßgeblichen Immissionswerte bei Anfahrtsverkehr und Abfahrtsverkehr; Baugenehmigung für eine angrenzend an einen verkehrsberuhigten Bereich zu ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachbar muss Verkehrslärm durch eine Kindertagesstätte mit 55 Plätzen nicht stets hinnehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebot der Rücksichtnahme bei An- und Abfahrtsverkehr zu Baustelle

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Unzumutbarkeit des An- und Abfahrtsverkehr an einer Kindertagesstätte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbar muss Verkehrslärm durch eine Kindertagesstätte mit 55 Plätzen nicht stets hinnehmen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Verkehr durch Kindertagesstätte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der An- und Abfahrtsverkehr einer Kita hinzunehmen? (IMR 2014, 177)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 296
  • NVwZ-RR 2014, 6
  • DÖV 2014, 310
  • BauR 2014, 663
  • ZfBR 2014, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 14.03.1997 - 1 M 6589/96

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Lehrlingsinternat;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13
    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit ist allerdings dann überschritten, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das vorgenannte Maß handgreiflich überschreiten und sich in der Umgebung des Baugrundstücks als unzumutbar darstellen (vgl. zum Maßstab Senat, Beschl. v. 14.3.1997 - 1 M 6589/96 -, juris Rn. 18 = BauR 1997, 983 = BRS 59 Nr. 64; Beschl. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06 -, juris Rn. 51 = NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10

    Entbehrlichkeit der Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13
    2007, 102; Beschl. v. 15.4.2010 - 1 ME 22/10 -, juris Rn. 43 = NVwZ-RR 2010, 552 = BRS 76 Nr. 170).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13
    Dabei gilt allerdings der Grundsatz, dass die mit einer rechtlich zulässigen Bebauung verbundenen Beeinträchtigungen und Unannehmlichkeiten durch den dadurch verursachten An- und Abfahrtsverkehr - jedenfalls bei der hier nicht in Frage stehenden Einhaltung der maßgeblichen Immissionswerte - im Regelfall hinzunehmen sind (vgl. in Bezug auf Stellplätze BVerwG, Beschl. v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 -, juris Rn. 7 = NVwZ 2003, 1516).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13
    Denn die Baugenehmigung fordert das vorbezeichnete verkehrsordnungswidrige Verhalten geradezu heraus (zur Zulässigkeit sogar das Verhalten Dritter zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, U. v. 25.1.2007 - 4 C 1.06 -, BVerwGE 128, 118 = BRS 71 Nr. 169).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 1 ME 207/06

    Nachbarschutz gegen Kinoerweiterung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 1 ME 214/13
    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit ist allerdings dann überschritten, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das vorgenannte Maß handgreiflich überschreiten und sich in der Umgebung des Baugrundstücks als unzumutbar darstellen (vgl. zum Maßstab Senat, Beschl. v. 14.3.1997 - 1 M 6589/96 -, juris Rn. 18 = BauR 1997, 983 = BRS 59 Nr. 64; Beschl. v. 19.12.2006 - 1 ME 207/06 -, juris Rn. 51 = NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 42/21

    Allgemeines Wohngebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Kindertageseinrichtung; Verkehr

    Eine Kindertageseinrichtung mit 95 Betreuungsplätzen und angegliedertem Sprachheilkindergarten, die sowohl im öffentlichen Parkraum als auch auf dem Grundstück Stellplätze vorhält, ist in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich und verstößt in diesem Einzelfall nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 -, BRS 81 Nr. 187 = BauR 2014, 663 = juris).

    Ein vergleichbarer Sachverhalt mit der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Senats (Az.: 1 ME 214/13) liege nicht vor.

    Die Grenze zur Rücksichtslosigkeit ist allerdings dann überschritten, wenn die Beeinträchtigungen und Störungen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das vorgenannte Maß handgreiflich überschreiten und sich in der Umgebung des Baugrundstücks als unzumutbar darstellen (Senatsbeschl. v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 -, BRS 81 Nr. 187 = BauR 2014, 663 = juris Rn. 12 m.w.N.).

    Soweit der Antragsteller rügt, das Verwaltungsgericht habe die Entscheidung des Senats vom 20. Dezember 2013 (- 1 ME 214/13 -, BRS 81 Nr. 187 = BauR 2014, 663 = juris) verkannt, ist dem entgegenzuhalten, dass das Verwaltungsgericht bereits eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte verneint hat (Seite 8 des Beschlussabdrucks).

    Selbst unter Zugrundelegung einer geschätzten durchschnittlichen Haltedauer der Eltern von 10 Minuten (vgl. Senatsbeschl. v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 -, BRS 81 Nr. 187 = BauR 2014, 663 = juris Rn. 18) ist die Stellplatzsituation in jeder Hinsicht ausreichend.

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Das kann in Einzelfällen - unabhängig von konkreten Lärmwerten und Lärmmessungen - auch dann der Fall sein, wenn es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu chaotischen Verkehrsverhältnissen im unmittelbaren Umgriff des Nachbargrundstücks kommen wird (vgl. NdsOVG, B.v. 20.12.2013 - 1 ME 214/13 - NVwZ-RR 2014, 296 = juris Rn. 12 - An- und Abfahrtverkehr einer Kindertagesstätte in einer beengten Sackgasse).
  • VG Köln, 25.03.2022 - 8 L 96/22
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 1 ME 214/13 -, juris, Rn. 12, m. w. N., sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 3 S 2343/19 -, juris, Rn. 17.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 -, juris, 47 f., m. w. N., und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 A 4088/19 -, juris, Rn. 9. Vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 1 ME 214/13 -, juris, Rn. 12.

    vgl. zur Bewertung vorübergehender Beschränkungen jedoch etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 1 ME 214/13 -, juris, Rn. 20 und VG Hamburg, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 7 E 3508/20 -, juris, Rn. 33; vgl. andererseits, neben den bei der Darlegung der Maßstäbe genannten Entscheidungen, hingegen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 3 S 2343/19 -, juris, Rn. 18.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht